Beratung

13. Kapitel: Zur Praxis der Beratung (S.202ff in Umgang5)

1. Allgemeines

„Mit der Inanspruchnahme eines Beraters trifft der Ratsuchende selbst die alles in Gang setzende Entscheidung, wenn er sich als beratungsbedürftig erklärt. Indem er Hilfe sucht, dokumentiert er, dass er in einem bestimmten Problem in seinem Entscheiden und Handeln nicht ohne Hilfe zurechtkommt. In seiner Beratungsbedürftigkeit ist er nicht gänzlich entscheidungs- und handlungsunfähig, weil er sich sonst nicht für die Beratung entschieden hätte. Er erwartet, dass er sein Problem unter Einsatz psychologischen Wissens und psychologischer Verfahren gemeinsam mit dem Berater lösen kann, und beweist damit seine Beratungsfähigkeit“ (1).

Das von Ratsuchenden dargestellte Problem will in seinen Dimensionen erfasst werden, d.h. es muss analysiert und dann verstanden werden innerhalb der Lebensbezüge des Individuums (2). Die Erkundung eines Problems innerhalb eines Aktionsfeldes (3) im Zusammenhang mit den Beschreibungen von Folgen des Problems lässt erkennen, ob überhaupt eine Beratung innerhalb des Praxisbereichs der Beraterin oder des Beraters möglich ist (fachliche Kompetenz) und, wenn ja, welche Art von Beratung notwendig ist (sachliche Kompetenz).

Bei mehrdimensionalen Problemen ist die volle Anamnese angezeigt: Biografie: Die Ratsuchenden konzentrieren sich dabei auf sich selbst, ggf. können erste Zusammenhänge im Hinblick auf das Problem erkannt werden; Krankengeschichte: Hier können Zusammenhänge mit organischen Symptomen erkannt werden, so dass ggf. eine gründliche medizinische Untersuchung und Differenzialdiagnose indiziert ist (4); Kindheitserlebnisse (5).

Ziel dieser Anamnese ist die selbstkritische Reflexion der fachlichen Kompetenz und für die sachliche Kompetenz die Erarbeitung des unterbewussten Systems mit Hilfe der Lebensstilbildtheorie. Gleichzeitig lernen sich beide Partner/innen dabei kennen, was für die Beziehung in der Beratung von entscheidender Bedeutung ist. Deshalb spielen die Art des Erfragens, die Ruhe als Raum für Antworten und die Erfahrung mit den gerafften Angaben zur Biografie eine wichtige Rolle. Die Beratenden können ihr Gehör schärfen, auch ihren Blick auf Mimik und Gestik, um das Gegenüber in seiner Individualität zu erfassen. Die Ratsuchenden können sich entscheiden, ob sie dem Gegenüber ihr Vertrauen schenken möchten, indem sie selbst beobachten und erfahren können, wann und wie die Beratenden ihren Inhalten Verstehen entgegenbringen.

Wenn die Vergangenheit bei den biografischen Angaben der Ratsuchenden aufgezeigt wird, so ergeben sich daraus bereits weitergehende Fragen nach dem Wie, dem Wieso und dem Wofür. Doch die Beratenden müssen unterscheiden zwischen Fragen der Neugier, die den eigenen Gedankengang verlieren lassen, und den Fragen, die sich logisch ergeben, die der andere also eigentlich sich selbst stellt, ohne sie zu formulieren. Nur bei diesen Fragen stoßen wir tatsächlich auf Wesentliches in der Biografie, ohne dass uns unsere eigenen Vorausurteile den Blick versperren. Ungeduld würde das Gegenüber in eine Situation drängen, die an die biografischen Details gekoppelten Stimmungen verbergen zu müssen und damit sein „Sich-selbst-Verstehen“ zu behindern.

Wir müssen uns davor hüten, bereits in der biografischen Phase der Anamnese Lösungsmöglichkeiten für vergangene Konflikte anzubieten, was sowieso nur im Stil des Konjunktivs geschehen kann; wir würden sonst zu Fahrlehrern auf einem Parcours, den nur die Ratsuchenden wirklich kennen.

Wir folgen bei der Erfassung eines Problems dem Ansatz, „der von Ursachenzuschreibungen ausgeht“. (6) „Eine Möglichkeit für die Berater, Fehlschläge zu vermeiden, wäre dann darin zu sehen, dass sie nicht nur das Wissen, sondern auch gefühlsmäßige Faktoren berücksichtigen, die mit den Ursachenzuschreibungen beim Verständnis der Lebensereignisse zusammenhängen.“ (7) Hierbei ist die strikte Trennung von Ursachenbeschreibung und Schuldzuteilung durchzuhalten. „Die Art der zugeschriebenen Ursache entscheidet die Frage, ob überhaupt eine Änderung möglich und zweckmäßig erscheint.

Bei der Annahme einer nicht änderbaren Ursache hat die Beratung keinen Ansatzpunkt für Veränderungen, solange Ratsuchende an ihrer Überzeugung festhalten. Jeder Vorschlag eines Änderungsversuchs wird auf Ablehnung stoßen.“ (8) Hiermit ist die Trennung von Effekt und Intention angesprochen (9). Die Blickrichtung bleibt „auf die Voraussetzungen bei Ratsuchenden gelenkt, auf ihre Sichtweisen und Fähigkeiten, sich mit dem Anliegen auseinander zusetzen und Problemlösungen zu erreichen“. (10)          Fortsetzung

Anmerkungen

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